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Michael Kömm

Die maßgeschneiderte Demokratie

11. Januar 2007


Die Debatte um eine Reform unseres demokratischen Systems wird seit langem hauptsächlich zwischen zwei Polen geführt: Den VertreterInnen einer Repräsentativen Demokratie und denen einer Direkten Demokratie.

Beide Seiten führen gute Argumente ins Feld, für die eigene Sicht - und gegen die andere. So wird gegen eine Repräsentative Demokratie unter anderem eingewandt, dass sie die Menschen bevormunde und entmündige, in vielen Entscheidungen sogar gegen ihren ausdrücklichen, artikulierten Willen handele. Dagegen wird die Direkte Demokratie als utopisch abgestempelt, da es den meisten Menschen im Alltag an Zeit, Fachwissen und vor allem an Interesse fehle, zu jeder Detailfrage in unserer hochkomplexen Gesellschaft eine Position zu beziehen. Beide Seiten führen wichtige Punkte auf – ein unlösbares Patt?

Zwar gibt es einige Ansätze, diese Polarisierung aufzubrechen (z.B. BürgerInnen-Entscheide in repräsentativen Systemen), meist stellen sie jedoch „nur“ Mischformen dar, welche die obigen Einwände kaum entkräften. Daher soll es hier um einen alternativen Reform-Vorschlag gehen:

Die Verbindung von Repräsentativer und Direkter Demokratie

Ziel ist also eine Kombination beider Demokratie-Formen, welche nicht auf einen Kompromiss hinausläuft, sondern ihre jeweiligen Vorteile uneingeschränkt übernimmt. Darüber hinaus soll den WählerInnen die volle Gestaltungsfreiheit ihrer politischen Partizipation überlassen bleiben.

Dazu soll im Folgenden eine Demokratie-Reform skizziert werden, welche auf eine Erweiterung um zwei Grundsätze hinausläuft:

  1. I. Wer eine Stimme zur Mitentscheidung hat, soll selbst entscheiden, ob er / sie diese Stimme

    1. direkt abgibt (eine Sachenfrage selbst entscheidet)

    2. einer/m StellvertreterIn (Einzelperson oder Partei) überträgt

    3. nicht abgibt (sich enthält)

  2. II. Wenn mehrere Entscheidungen zu treffen sind, dann sollen die einzelnen WählerInnen für jede einzelne dieser Entscheidungen frei unter den drei oben genannten Partizipationsformen wählen dürfen.

Das Ziel dieser Grundsätze ist, dass jede wahlberechtigte Person die Freiheit hat, sich direkt, indirekt oder gar nicht an den politischen Entscheidungen zu beteiligen:

  1. Die Anhänger einer umfassend direkten Mitbestimmung werden jede einzelne Entscheidung selbst treffen und direkt ihre Stimme abgeben.

  2. Die „Mix-WählerInnen“ werden bei einzelnen (ihnen wichtig erscheinenden) Fragen oder ganzen Themengebieten selbst entscheiden wollen. Für sonstige Entscheidungen können sie Fallweise Personen oder Parteien ihres Vertrauens wählen beziehungsweise sich der Stimme enthalten.

  3. Andere Wahlberechtigte werden ihre Stimme immer – aber durchaus Fallweise an verschiedene - StellvertreterIn oder Gruppe von StellvertreterInnen (Partei) überantworten, sich also für gebündelte Pakete von politischen Forderungen entscheiden, wie sie auch heute in umfangreichen Wahlprogrammen festgehalten werden.

  4. Einige Wahlberechtigte werden sich bei verschiedenen Entscheidungen enthalten oder generell „NichtwählerInnen“ bleiben.

Das Endergebnis der politischen Entscheidung ergibt sich somit aus der Auszählung direkter Einzelstimmen, sowie aus den indirekten (von gewählten RepräsentantInnen verwalteten) Einzelstimmen. Die Enthaltungen entfallen. Eine einzelne Abstimmung könnte z.B. so aussehen:

Das Abstimmungsergebnis würde sich folglich aus den direkten Stimmabgaben und den StellvertreterInnen-Stimmen (z.B. Parteien) zusammensetzen.

Zwei Regelungen sollen für die Wahlen gelten:

  1. Jede(r) Einzelne kann seine bevorzugten Wahlmöglichkeiten bis auf weiteres festlegen und zu jedem beliebigen Zeitpunkt widerrufen.
    Wählt beispielsweise jemand bisher immer direkt, kann er jederzeit für bestimmte Entscheidungen bestimmte Repräsentanten beauftragen. Genauso ist es jederzeit möglich, seinen jeweiligen Repräsentanten die Stimme zu entziehen um sie anderen Repräsentanten zu geben oder die anstehende(n) Sachfrage(n) selbst zu entscheiden.

  2. Neben der endgültigen Entscheidung über die Gesetzesvorschläge sollten die beiden Grundsätze auch für die Mitgestaltung der Gesetzesvorschläge gelten, um jeder Person die Möglichkeit zu geben daran selbst zu partizipieren oder eineN RepräsentantIn zu betrauen.

Einige weitere wichtige Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung:

Technische Umsetzung und Risiken

Heutige Kommunikations-Möglichkeiten und -Infrastruktur machen die oben skizzierten Ideen auf allen Entscheidungs-Ebenen weltweit realisierbar. Selbstverständlich empfiehlt es sich, besonders gesicherte, dezentrale Strukturen zu wählen. Jedoch werden mit einer (mindestens teilweise) elektronischen Wahl trotz aller Sicherheitsvorkehrungen neue Manipulationsmöglichkeiten eröffnet, was problematisch ist und bleibt.

Deshalb appellieren wir, aufgrund heutiger technischer Sicherheitsbedenken nicht die Idee an sich zu verwerfen, sondern noch intensiver als bisher an einer Reduzierung der Missbrauchsanfälligkeit zu arbeiten. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass weder die herkömmliche manuelle, noch die elektronische Wahl einen totalen Schutz vor Wahlfälschungen bieten können. Ähnlich wie z.B. beim Online-Banking sollte deshalb eine Risiko-Nutzen-Abwägung getroffen werden, welche durch die Entwicklung entsprechender Sicherheitsstandards vielleicht schon in naher Zukunft zugunsten einer elektronisch unterstützten Wahl ausfallen könnte.

Zusammenfassung

Entgegen dem Anschein, welcher oft durch die öffentliche Debatte erweckt wird, schließen sich Direkte und Repräsentative Demokratie nicht zwangsläufig aus. Warum also nicht ihre viel diskutierten Schwächen umgehen und ihre jeweiligen Stärken in einem System kombinieren?

Anstelle des gegenwärtigen „one-size-fits-all Zwangs“ ermöglicht die „maßgeschneiderte“ Demokratie eine für jedes Individuum frei gestaltbare politische Partizipation.

Die genannten Forderungen, Rahmenbedingungen und Gegenargumente (s.u.) können hier nur kurz skizziert werden. Sie haben auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die zugrunde liegenden Ideen sind jedoch systematisch durchdacht und äußerst vielversprechend, weshalb sie in einem kritischen und produktiven Austausch gemeinsam weiterentwickelt werden sollten.




Entkräftigung häufiger Gegenargumente

„Bereits jetzt kann jeder Mensch frei wählen!“

Nein. Heute stehen alle 4-5 Jahre ein paar „Bündelentscheidungen“ zur Wahl. Wer z.B. die Steuerpolitik von Partei A, die Umweltpolitik von Partei B und die Wirtschaftspolitik von Partei C gut findet, muss sich für das Gesamtpaket von entweder A, B oder C entscheiden - und steht damit vor dem Dilemma, seinen Interessen teilweise zuwider handeln zu müssen!

„Es kann kein Zufall sein, dass sich weltweit die Repräsentative Demokratie durchgesetzt hat“

Aus historischen Prozessen lässt sich keine Legitimität für die eine oder andere Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens ableiten. Trotzdem lohnt sich ein kurzer Blick auf die geschichtlichen Umstände beider Demokratieformen:

„Die Parteien abzuschaffen kann keine Lösung sein!“

Die Parteien werden keineswegs abgeschafft, sie haben nur kein „Monopol“ mehr. Durch die direkt-demokratische Alternative für jedeN WählerIn entsteht ein Wettbewerb, welche die zur Wahl stehenden RepräsentantInnen (einzelne Personen gleich wie Parteien) noch mehr fordert, ihre Politik den WählerInnen überzeugend zu präsentieren. Dazu kommt ein sanfter Druck auf die Parteien, ihre innerparteilichen Strukturen transparenter und basis-freundlicher zu gestalten.

„Einige Personen könnten öfter abstimmen und damit mehr Einfluss nehmen als andere!“

Nein. Jede Person kann sich an sämtlichen Entscheidungen beteiligen - es ist ihr nur völlig freigestellt, inwieweit sie ihre Stimme jeweils selbst abgibt beziehungsweise für (eine, mehrere oder alle) Entscheidungen eineN RepräsentantIn betraut. Ob direkt oder indirekt, die individuelle Mitentscheidung ist die gleiche.

„Wenn jede einzelne Person Gesetzesentwürfe direkt mitgestalten dürfte, wäre das viel zu chaotisch, unübersichtlich und langwierig!“

Ganz im Gegenteil: Erst die Möglichkeit zu individueller Mitgestaltung erfüllt eine zentrale Voraussetzung für einen transparenten und demokratischen Diskurs bei der Entwicklung von Gesetzesentwürfen! Heute hingegen ist der Weg zum Gesetzesentwurf aufgrund untransparenter Verhandlungen zwischen verschiedenen Parteien, BürokratInnen und LobbyistInnen noch sehr unübersichtlich und schwer nachvollziehbar.

Natürlich sind in einer Demokratie viele unterschiedliche (und auch durchaus gegensätzliche) Interessen beteiligt, was oftmals lange und schwierige Verhandlungen bis zu einem gesellschaftlichen Kompromiss zur Folge hat. Das ist zwar unumgänglich, kann jedoch durch Massenkommunikations-Technologie und sinnfällige Regelungen zu einem effizienten Aushandlungsprozess geformt werden, z.B. durch Foren, Wikis, Präferenzlisten anstelle Ja/Nein-Abstimmungen, Stimmen-Minimum als Voraussetzung für endgültige Abstimmungsvorschläge, etc..

„Kompetenz bei Stimmrecht / Populismusgefahr / Menschen wissen nur selten, was gut für sie ist!“

Niemand kann garantieren, dass Menschen in Sachfragen wirklich die Entscheidungen treffen, welche „am besten“ für sie selbst und andere sind. Allerdings kann man auch nicht garantieren, dass sie kompetente RepräsentantInnen wählen.

Dieses Argument zielt im Grunde gegen die Idee der Demokratie an sich - egal ob in einer mehr direkten oder mehr repräsentativen Ausformung. Dies ist allerdings eine andere Diskussion.

Anregungen und Kritik sind willkommen!




Die Autoren möchten diesen Text nach dem Prinzip des >Copyleft< veröffentlichen. angesichts lizenz-inkompatibilitäten stellen sie nutzung und verwertung des textes unter cc und gnu-fdl lizenzen frei: der text kann ohne weitere nachfrage weitergeben, veröffentlicht und sogar die idee selbst direkt auf grundlage des textes weiterentwickelt werden.


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Michael Kömm

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